Fördermöglichkeiten
der Partnerschaft
für Demokratie Görlitz
Förderung für Mikroprojekte
Ausschreibung Projektförderung 2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ jährlich konkrete Einzelmaßnahmen der Partnerschaft für Demokratie (PfD). In der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Görlitz werden diese durch Mittel des Landespräventionsrates Sachsen kofinanziert. Ab sofort besteht die Möglichkeit die Förderung von Projekten zu beantragen. Dafür stehen Mittel in Höhe von insgesamt 60.899 € zur Verfügung.
Mit diesem Jahr begann eine neue Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Damit haben sich auch die Fördermodalitäten geändert. Bitte beachten Sie, dass aus diesem Grund eine Antragsberatung für alle Antragstellenden verpflichtend ist! Die Beratungen finden in den Wochen vom 01. bis 19.12.2025 und vom 05.01. bis 23.01.2026 statt.
Im Förderjahr 2026 liegt ein besonderer Fokus darauf Menschen zu erreichen, die Zweifel an der gelebten Praxis unserer Demokratie haben und/oder dazu neigen, demokratische Institutionen und Verfahren infrage zu stellen. Projektanträge, die sich im Mittlerziel 1, Handlungsziel 4 der Zielpyramide der PfD einordnen lassen, sind daher ausdrücklich erwünscht.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
- Ab sofort können Projektanträge bis zum 01.02.2026 mit einer Förderhöhe von bis zu 10.000 € gestellt werden.
- Eine Antragsberatung ist verpflichtend. Termine werden für den Zeitraum vom 01. bis 19.12.2025 und vom 05.01. bis 23.01.2026 vergeben.
- Förderung erhalten können Projekte mit Beginn zum 01.03.2026 und Abschluss bis zum 31.12.2026.
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist frühestens ab dem 01.01.2026 und nicht vor Eingang des Antrags möglich.
- Nach Ablauf der Antragsfrist berät das Bündnis der PfD Stadt Görlitz nach etwa bis zu vier Wochen über die Förderung. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich.
- Es gibt keinen Anspruch auf Erhalt der Fördermittel aus dem Bundesprogramm.
Projektträger
Als Projektträger kommen grundsätzlich gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen in Betracht.
Antragsberechtigt sind somit Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die in der Stadt Görlitz wirksam sind.
Fördergrundsätze
- Das Projekt richtet sich nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie "Demokratie leben!" und den Zielen der Partnerschaft für Demokratie Stadt Görlitz (siehe Downloadbereich)
- Das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich.
- Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben.
- Projektideen, in die Eigen- und/oder Drittmittel mit einfließen, sind ausdrücklich erwünscht.
Nicht gefördert werden können:
- Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;
- Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können;
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jungendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.
Antragsstellung
Bitte beachten Sie, dass nur über Ihren Antrag abgestimmt werden kann, wenn Sie vorab eine Antragsberatung wahrgenommen haben. Diese ist für alle Antragstellenden verpflichtend! Schicken Sie zunächst das ausgefüllte Antragsformular an info@neisse-pfd.de und vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin mit der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF). Sie unterstützt Sie bei Fragen zur Antragsstellung und klärt mit Ihnen die passende Art der zu beantragenden Maßnahmenfinanzierung.
Nach dem Beratungsgespräch sind folgende Unterlagen fristgerecht bis zum 01.02.2026 in digitaler Form bei der KuF (info@neisse-pfd.de) einzureichen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (ggf. inkl. Kosten- und Finanzierungsplan)
- aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Hinweis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Mit Abgabe des Förderantrages hat der*die Zuwendungsempfänger*in die Möglichkeit, (förderunschädlich) mit der Maßnahme ab 01.01.2026 zu beginnen. Es muss keine gesonderte Entscheidung über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn getroffen werden. Das Risiko der Förderentscheidung bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bleibt davon unberührt.
Formblätter
Alle notwendigen Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich weiter unten.
Downloadbereich: Ausschreibungen, Formulare und Merkblätter
ACHTUNG
Beim Ausfüllen der Projektanträge kam es in der Vergangenheit zu Problemen mit dem Browser "Firefox". Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie den Antrag in einem anderen Browser. Wir haben gute Erfahrungen mit "Chrome" gemacht.
- Füllen Sie ein Feld aus und speichern Sie die Datei lokal, zum Beispiel auf Ihrem Desktop.
- Öffnen Sie die gespeicherte Datei. Nun können Sie den Antrag ausfüllen und speichern.