Hintergrundverlauf-1 PFD Görlitz

Fördermöglichkeiten
der Partnerschaft
für Demokratie Görlitz

Projektförderung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ jährlich konkrete Einzelmaßnahmen der Partnerschaft für Demokratie (PfD). In der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Görlitz wird dieser durch Mittel des Landespräventionsrates Sachsen kofinanziert.
Mit dem Jahr 2025 startet das Bundesprogramm und damit die PfD Stadt Görlitz in eine neue Förderperiode. Mit diesem Neustart sind strukturelle Veränderungen verbunden, die auch die Antragstellung und die Abrechnung der Projektgelder betreffen. Eine Antragsberatung bei der Koordinierungs- und Fachstelle ist deshalb für das Jahr 2025 verpflichtend.
Kontakt:

Es können ab sofort Beratungstermine vereinbart und Projektanträge in Höhe von bis zu 10.000 € bis zum 13.04.2025 gestellt werden. Die Beratungen finden in den Wochen vom 12.03. bis 02.04.2025 statt.

 

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Ab sofort können Projektanträge bis zum 13.04.2025 mit einer Förderhöhe von bis zu 10.000 € gestellt werden.
  • Eine Antragsberatung ist verpflichtend. Termine werden für den Zeitraum vom 12.03. bis 02.04.2025 vergeben. Eine Beratung nach dem 02.04.2025 ist nicht möglich!
  • Gefördert werden können Projekte mit einem Beginn ab dem 15.05.2025 und mit einem Abschluss bis zum 31.12.2025. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich.
  • Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die nicht vor dem Eingang des Antrags begonnen wurden.
  • Nach Ablauf der Antragsfrist wird in etwa bis zu vier Wochen über die Förderung entschieden.
  • Es gibt keinen Anspruch auf Erhalt der Fördermittel aus dem Bundesprogramm.

Projektträger

  • Als Projektträger kommen grundsätzlich gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen in Betracht.
  • Antragsberechtigt sind somit Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die in der Stadt Görlitz wirksam sind.

Fördergrundsätze

  • Das Projekt richtet sich nach den Zielen und Bestimmungen der Förderrichtlinie "Demokratie leben!" (siehe Downloadbereich).
  • Das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich.
  • Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben.
  • Projektideen, in die Eigen- und/oder Drittmittel mit einfließen, sind ausdrücklich erwünscht.

Nicht gefördert werden können:

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können;
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jungendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.

Antragstellung:

  • Bitte beachten Sie, dass nur über Ihren Antrag abgestimmt werden kann, wenn Sie vorab eine Antragsberatung wahrgenommen haben. Diese ist für alle Antragstellenden verpflichtend!
  • Schicken Sie zunächst das ausgefüllte Antragsformular an info[at]neisse-pfd.de und vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin mit der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF). Sie unterstützt Sie bei Fragen zur Antragsstellung und klärt mit Ihnen die passende Art der zu beantragenden Maßnahmenfinanzierung.
  • Alle notwendigen Antragsunterlagen finden Sie unten im Downloadbereich.
  • Nach dem Beratungsgespräch sind folgende Unterlagen fristgerecht bis zum 13.04.2025 in digitaler Form an info[at]neisse-pfd.de bei der KuF einzureichen:
    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (ggf. inkl. Kosten- und Finanzierungsplan und Honoraraufstellung)
    • aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Hinweis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn:

Mit Abgabe des Förderantrages hat der*die Zuwendungsempfänger*in die Möglichkeit, sofort (förderunschädlich) mit der Maßnahme zu beginnen. Es muss keine gesonderte Entscheidung über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn getroffen werden. Das Risiko der Förderentscheidung bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bleibt davon unberührt.

 


Downloadbereich: Ausschreibungen, Formulare und Merkblätter

Wer mehr erfahren oder sich beteiligen möchte, ist herzlich willkommen!