Hintergrundverlauf-1 PFD Görlitz

Bewerbung bis 15.1.2023: Ausschreibung Aktions- und Jugendfonds

Erste Ausschreibung 2023

Aktuelle Auschreibungen der Partnerschaft für Demokratie Görlitz

AUSSCHREIBUNG AKTIONS FONDS 2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen der Partnerschaft für Demokratie (PfD) gefördert werden können. Der Aktions- und Jugendfonds der lokalen Partnerschaften für Demokratie wird durch Mittel des Landespräventionsrates Sachsen und des Landkreises Görlitz kofinanziert.
In der PfD der Stadt Görlitz stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von ca. 89.000€ zur Verfügung. Auch im Jugendfonds stehen Mittel in Höhe von insgesamt 10.000€ zur Verfügung. Von der Projektidee bis zur -umsetzung, können Sie die Beratung der PfD in Anspruch nehmen. Dies ist ab sofort laufend möglich bis maximal zum 15.01.2023.


HINWEIS: Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich des für das Haushaltsjahr 2023 derzeit noch ausstehenden Zuwendungsbescheides über die Förderung seitens des BMSFSJ und des LPR Sachsen.
Es können Projekte in dem Initiativ- und Aktionsfonds für den Zeitraum ab dem 01.03. bis 31.12.2023 mit einer Förderung bis zu 10.000,00 € beantragt werden. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sind und nicht vor dem Eingang des Antrags begonnen wurden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich.


Der Antrag auf Zuwendung kann ab sofort laufend eingereicht werden und muss spätestens unterschrieben in digitaler Form (per E-Mail) bei der Fach- und Koordinierungsstelle bis zum 15. Januar 2023 (bis 23.59 Uhr) eingegangen sein.
Der Beirat entscheidet in einer Sitzung am 10.02.2023 über die Förderfähigkeit.
Dem Aktions- und Initiativfonds stehen im Jahr 2023 voraussichtlich insgesamt 89.000€ zur Verfügung. Ein Antrag kann mit einer maximalen Summe von bis zu 10.000€ gestellt werden.


a) Fördergegenstand
Es können im Aktionsfonds ab sofort Projekte eingereicht werden und können mit einer Summe bis zu 10.000,00 € gefördert werden. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch nicht begonnen wurden und die bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sind.
Die aktuelle Zielpyramide, welche als inhaltliche Orientierung für die Antragstellung dient, finden Sie auf https://goerlitz.neisse-pfd.de/aktions-und-initiativfonds.html.
Wichtigste Grundsätze im Überblick:
• Das Projekt orientiert sich an den in der Zielpyramide erarbeiteten Mittler- und Handlungszielen.
• Gemeinnützige Träger können beantragen, die in der Stadt Görlitz präsent sind.
• Das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich.
• Das Projekt gilt spätestens mit Ablauf des 31.12.2023 als abgeschlossen und beendet.
Görlitz, 15. November 2022
HINWEIS: Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich des für das Haushaltsjahr 2023 derzeit noch ausstehenden Zuwendungsbescheides über die Förderung seitens des BMSFSJ und des LPR Sachsen.


b) Antragsstellung
Für eine obligatorische Antragsberatung bei neu beantragenden Projektträgern wenden Sie sich bitte direkt an die externe Koordinierungs- und Fachstelle, Yasmin Vardić. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge von neuen Antragssteller*innen berücksichtigt werden können, die vorab eine abschließende Antragsberatung wahrgenommen haben.
Folgende Unterlagen sind fristgerecht im Original einzureichen:
• vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
• aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Der Antrag auf Zuwendung in der Ausschreibung muss unterschrieben in digitaler Form (per E-Mail) bei der Fach- und Koordinierungsstelle bis zum 15.01.2023 (bis 23.59 Uhr) eingegangen sein.


c) Antragsberatung
Für erstmalige Antragsteller*innen ist eine Projektberatung verpflichtend. Nehmen Sie hierfür vor einer Antragsstellung Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle auf. Sie unterstützt Sie bei Fragen zur Antragsstellung, der Projektplanung und -durchführung. Planen Sie für den Antragsprozess mindestens eine Woche ein.


d) Projektträger
Als Projektträger kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht. Antragsberechtigt sind somit Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die in der Stadt Görlitz präsent sind. Im Einzelfall beraten wir Sie dazu gern.


e) Fördergrundsätze
Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben. Die Förderhöchstgrenze für Einzelprojekte ist bei dieser Ausschreibung auf 10.000 Euro begrenzt. Projektideen, in die Eigen- und/oder Drittmittel mit einfließen, sind ausdrücklich erwünscht.
Görlitz, 15. November 2022


f) Hinweis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Mit Abgabe des Förderantrages hat der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, sofort (förderunschädlich) mit der Maßnahme zu beginnen. Es muss keine gesonderte Entscheidung über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn getroffen werden. Das Risiko der Förderentscheidung bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bleibt davon unberührt.


g) Nicht gefördert werden können:
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;
• Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können;
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jungendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.


h) Formblätter
Für das Jahr 2023 gibt es ein aktualisiertes Antragsformular. Neben dem Antragsformular gibt es als Hilfestellung eine Vorlage für einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie für geplante Honorare. Alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://goerlitz.neisse-pfd.de/aktions-und-initiativfonds.html
Wir freuen uns auf Ihre Projekte!

Die Ausschreibung und das Antragsformular finden Sie hier.

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Wer mehr erfahren oder sich beteiligen möchte, ist herzlich willkommen!


Wer fördert die PFD Stadt Görlitz?


Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.