Hintergrundverlauf-1 PFD Görlitz

Fördermöglichkeiten
Aktions- & Initiativfonds
der Partnerschaft
für Demokratie Görlitz

Aktions- und Initiativfonds

Ausschreibung Mikroprojekte 2024

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ jährlich konkrete Einzelmaßnahmen der Partnerschaft für Demokratie (PfD) durch einen Aktions- und Initiativfonds. In der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Görlitz wird dieser durch Mittel des Landespräventionsrates Sachsen kofinanziert.

Nach einer ersten Förderperiode in diesem Jahr, gibt es ab sofort die Möglichkeit, die Förderung von Mikroprojekten zu beantragen. Dafür stehen Mittel in Höhe von insgesamt 6.477,00 € zur Verfügung. Eine Antragstellung kann in Höhe von 500 € bis maximal 1000,00 € bis zum 09.04.2024 laufend erfolgen. Mit Blick auf das Wahljahr sind Projekte die dieses als thematischen Fokus setzen, ausdrücklich erwünscht.

Antragstellende können sich über das unten stehende Formular darum bewerben.
Eine Antragsberatung bei der Koordinierungs- und Fachstelle ist für das Jahr 2024 für neue Antragstellende verpflichtend.
Kontakt:

 

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Ab sofort können Projektanträge bis zum 09.04.2024 mit einer Förderhöhe von 500 € bis zu 1.000,00 € gestellt werden.
  • Förderung erhalten können nur Projekte, die bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sind.
  • Nach Ablauf der Antragsfrist entscheidet der Beirat in etwa bis zu zwei Wochen über die Förderung.
  • Es gibt keinen Anspruch auf Erhalt der Fördermittel aus dem Bundesprogramm.

Projektträger

  • Als Projektträger kommen grundsätzlich gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen in Betracht.
  • Antragsberechtigt sind somit Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die in der Stadt Görlitz wirksam sind.

Fördergrundsätze

  • Das Projekt orientiert sich an den in der Zielpyramide erarbeiteten Mittler- und Handlungszielen
  • Das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich.
  • Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben.
  • Projektideen, in die Eigen- und/oder Drittmittel mit einfließen, sind ausdrücklich erwünscht.

Nicht gefördert werden können:

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können;
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jungendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.

Antragsstellung

Bitte beachten Sie, dass Anträge von neuen Antragsstellenden nur berücksichtigt werden können, wenn sie vorab eine Antragsberatung wahrgenommen haben. Wenden Sie sich daher bitte direkt an die externe Koordinierungs- und Fachstelle (KuF). Sie unterstützt Sie bei Fragen zur Antragsstellung, der Projektplanung und -durchführung. Eine Beratung ist in den Zeiträumen vom 4.03. bis 15.03. und vom 02.04. bis 08.04.2024 möglich. Planen Sie für den Antragsprozess mindestens eine Woche ein.

Folgende Unterlagen sind fristgerecht in digitaler Form bei der externen KuF einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
  • aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Antrag einreichen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen als zusammengefasstes PDF-Dokument ein:

- das Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- einen Kostenfinanzierungplan
- ggf. eine Projektskizze
- ggf. Honorarübersicht
- aktuelle Bescheinung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die Dokumente finden Sie unten, am Ende der Seite.

Richten Sie Anträge bitte per E-Mail an:


Downloadbereich: Ausschreibungen, Formulare und Merkblätter

Wer mehr erfahren oder sich beteiligen möchte, ist herzlich willkommen!